Trittsicher Hotline

Impressum

Herausgeber:

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Weißensteinstr. 70 - 72
34131 Kassel

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Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Dieses Impressum gilt für den gesamten Internet-Auftritt von www.zukunft-trittsicher.de.


Zuständige Aufsichts­behörde

Die Aufsicht über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau führt das Bundesversicherungsamt mit Sitz in Bonn (Adresse: Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn).

 

Umsatzsteueridentifikationsnummer

DE264833463

Die SVLFG ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 des Körperschaftssteuergesetzes) gewerblich oder beruflich (unternehmerisch) tätig. Die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist darüber hinaus im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Umsatzsteuergesetz) bzw. des innergemeinschaftlichen Dienstleistungsbezugs (§ 13b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) erforderlich.

 

Verantwortlich für die wissenschaftlichen Inhalte:

Prof. Dr. Kilian Rapp

Klinik für geriatrische Rehabilitation

Robert-Bosch-Krankenhaus

Auerbachstr. 110

70376 Stuttgart

Tel.: 0711 8101-3101

 

Haftungshinweis

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Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Herausgeber ist bestrebt, in allen Publikationen geltende Urheberrechte zu beachten. Sollte es trotzdem zu einer Urheberrechtsverletzung kommen, wird der Herausgeber das entsprechende Objekt nach Benachrichtigung aus seiner Publikation entfernen bzw. mit dem entsprechenden Urheberrecht kenntlich machen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. Das Copyright für veröffentlichte, vom Herausgeber selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens des Herausgebers nicht gestattet.

 

Informationsfreiheitsgesetz

Gemäß § 13 SGB I sind unter anderem die Leistungsträger und ihre Verbände verpflichtet, die Bevölkerung im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

 

Externe Verweise

Die SVLFG ist als Inhaltsanbieter nach § 55 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch Verlinkungen hält die SVLFG insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind:

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Barrierefreiheit

Als Verantwortlicher für die Inhalte – im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik – sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Hinweis zur gendergerechten Sprache

Die SVLFG legt Wert auf eine gendersensible Sprache. In den Fällen, in denen wir zugunsten des Leseflusses die männliche Form verwenden, ist diese geschlechtsunabhängig zu verstehen.

 

Fotonachweis: SVLFG

 

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